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"Eingriff in unsere Souveränitätsrechte"

10.08.2018
Im US-Kongress werden derzeit verschiedene Gesetzesentwürfe gegen Russland diskutiert

Am 8. August kündigte die US-Administration neue Sanktionen gegen Russland in Zusammenhang mit dem im März erfolgten Giftanschlag auf den Ex-Geheimdienstagenten Sergej Skripal an. Die Sanktionen sollen am 22. August in Kraft treten. Gleichzeitig werden im US-Kongress u.a. mit Bezug auf mögliche Einmischungen Russlands in Wahlen neue Sanktionen vorbereitet. Wolfgang Büchele, Vorsitzender des OAOEV, nimmt dazu wie folgt Stellung:
 
„Neben den neuen Sanktionen im Fall Skripal, zu denen wir noch keine Inhalte kennen, beschäftigt sich der US-Kongress gerade mit vier konkurrierenden Gesetzentwürfen, die in unterschiedlicher Ausprägung eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland vorsehen.
 
In allen vier Gesetzesentwürfen sind Abschnitte enthalten, die eine Anwendung von US-Recht auf die europäische Wirtschaft vorsehen. So könnten Unternehmen für eine Beteiligung an größeren Energieprojekten mit russischen Partnern wie Nord Stream 2 bestraft werden, Banken sollen weiter unter Druck gesetzt werden, von der Finanzierung von Projekten mit russischer Beteiligung Abstand zu nehmen.
 
Alle derartige Versuche, US-Sanktionen exterritorial anzuwenden, greifen in unsere demokratischen Souveränitätsrechte ein. Wir müssen uns daher gegen solche Versuche entschieden zur Wehr setzen, unabhängig davon, welche Länder von den Maßnahmen betroffen sind.

"Aktivierung des EU-Blocking-Statuts"

Wir vertrauen darauf, dass die EU und die Bundesregierung weiterhin ihre Rechtsauffassung deutlich machen: Die exterritoriale Anwendung von US-Sanktionen auf außerhalb der USA ansässige Unternehmen widerspricht dem Völkerrecht. Im Fall der US-Iran-Sanktionen hat die EU folgerichtig ein Blocking-Statut aktiviert, das europäischen Unternehmen untersagt, derartige exterritorialen Sanktionen zu beachten. Dieses Statut sollte Allgemeingültigkeit erhalten und damit auch für US-Russland-Sanktionen gelten.

Darüber hinaus muss die EU eine Lösung finden, die europäische Unternehmen wirksam vor den Auswirkungen der unrechtmäßigen und einseitigen Anwendung von US-Sanktionen schützt.
 
In den USA ist die Rede davon, dass es zu den geplanten Sanktionsmaßnahmen eine Koordinierung mit der EU geben soll. Grundsätzlich begrüßen wir diesen Austausch und beteiligen uns gerne daran. Allerdings kann Koordinierung nicht bedeutet, dass wir Europäer gezwungen werden sollen, die US-Linie zu übernehmen, wie es in einem Gesetzentwurf sehr offen gefordert wird.
 
In den USA muss zur Kenntnis genommen werden, dass unsere Beziehungen mit Russland weit intensiver sind und wir eigene Interessen verfolgen, die zu respektieren sind.“
 

  • Gesetzentwurf zur Einführung neuer US-Sanktionen gegen Russland. Foto: Metz
  • Wolfgang Büchele, Vorsitzender des OAOEV
Ansprechpartner

Andreas Metz
Tel: +49 30 206167-120
A.Metz@bdi.eu

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